Staatliche Förderungen für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke

NEWS 
 

PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2022 installiert werden, unterliegen dem Nullsteuersatz. Also sparen Sie sich 19% MwSt. - das lohnt sich.

Im Gesetzestext gibt es KEINE Begrenzung dieser "Förderung". Lediglich das Paket "Wallbox" unterliegt ab dem 01.01.2025 der MwSt.

FAZIT: 
Lassen Sie sich nicht von den aggressiven Werbungen mancher großer PV-Anbieter "wuschig" machen. Lassen Sie uns lieber bei einer entspannten Tasse Kaffee ihr Projekt sinnvoll planen.

Eine zweite  Förderung

 

Für die Einspeisung von produzierten Strom aus PV-Anlagen ins Netz des Netzbetreibers (z.B. SH-Netz, Stadtwerke, etc..) erhalten Sie Einspeisevergütung. Die Höhe ist abhängig von der Größe Ihrer PV-Anlage, und wann Sie die Einspeisezusage erhalten haben. Als Tipp gebe ich Ihnen mit ... BLEIBEN SIE ENSPANNT UND IMMER FREUNDLICH ... denn einige Netzbetreiber sind extrem überlastet und schaffen es meistens erst nach 10-13 Monaten die Vorgänge abzuschließen und die Einspeisevergütung zu zahlen. Aktuell wurde die Vergütung ab dem 01.08.2025 wieder gesenkt. Dies betrifft aber nur Neuanmeldungen - also schnell sein lohnt sich schon - denn zum 01.02.2026 wird wieder abgesenkt.

 

Hier finden Sie die offiziellen Vergütungssätze der Bundesnetzagentur.

Eine dritte  Förderung

 

In der Vergangenheit haben auch die regionalen Kommunen Zuschüsse zu bestimmten Komponenten einer PV-Anlage gegeben.
z.B. für Balkonkraftwerke, für Module, für Speicher, für Wallbox

Hierzu rufen Sie einfach bei Ihrer Stadtverwaltung an. Häufig findet man auch auf deren Homepage Hinweise.

 

Eine vierte  "Förderung"

 

Eine echte Förderung ist es NICHT. Aber eine Idee... wenn Sie weniger Strom verbrauchen, dann können Sie mehr einspeisen! Das bedeutet für bestehende PV-Anlagen der Landwirte und auch Privathäuser, dass ggf. noch der Vergütungssatz von 35-54 Ct gezahlt wird. Wir bauen Ihnen ein zusätzliches Balkonkraftwerk mit Speicher auf. Hier kommt es allerdings darauf an, ob Sie "Volleinspeiser" oder "Teileinspeiser" sind. Bei Landwirten verbraucht der "Altenteil" meistens nur ca. 4.000 kWh pro Jahr. Weil die bisher nur GROß kennen wird häufig NICHT klein gedacht!? Verbauen Sie ggf. auch zu einer bestehenden PV-Anlage einen Speicher.

Möglichkeit 5 
Repowering von Photovoltaik-Anlagen seit 2024 möglich. Hier googlen Sie bitte ganz individuell zu Ihrer bestehenden PV-Anlage. 

 

 

 

 

Möglichkeit 6

Durch die "Solarpflicht" in vielen Bundesländern gibt es häufig günstiges Geld von der KfW

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